Das Jugendstrafverfahren aus polizeilicher Sicht
§ 37 Jugendgerichtsgesetz (JGG) fordert von Richterinnen und Richtern bei den Jugendgerichten und von Jugendstaatsanwältinnen und -Anwälten, dass sie erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein sollen. Sie sollen über Kenntnisse auf den Gebieten der Kriminologie, Pädagogik und Sozialpädagogik sowie der Jugendpsychologie verfügen. Mitarbeitende der Polizei bedürfen nach einer bundesweit gültigen Dienstvorschrift der besonderen Schulung, wenn sie Jugendsachen bearbeiten. Doch was ist mit der Strafverteidigung, die als unabhängiges und selbständiges Organ der Rechtspflege eine bedeutende Rolle im Strafverfahren hat?
Die Veranstaltung ist ein Angebot für Strafverteidiger, sich in die Besonderheiten der Jugenddelinquenz einzuarbeiten und die gesetzlichen Möglichkeiten und Grenzen polizeilicher Jugendsachbearbeitung kennenzulernen.
Allgemeine Informationen
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Donnerstag, 18.01.2024
17 – 20:00 Uhr |
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Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger |
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Seehaus-Akademie Leonberg, Hofzimmer (Lageplan: 2.), Seehaus 1, 71229 Leonberg (Google Maps)
Parkmöglichkeiten finden Sie neben dem Glemseck. |
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60 Euro, inkl. Getränke und Snack |
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![]() Dr. Rüdiger Schilling • Promovierter Kriminologe und Polizeiwissenschaftler • Erster Kriminalhauptkommissar a.D. und ehemaliger Dozent in der Fortbildung der Polizei Baden-Württemberg. • Dozent im Masterstudiengang Kriminologie, Kriminalistik und Polizeiwissenschaft der Ruhr-Universität Bochum (www.makrim.de) • Stv. Spartensprecher Polizei in der Deutschen Vereinigung Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfe |
Anmeldung
über das Anmeldeformular
- Anmeldeschluss: 10.01.24
- Mindestteilnehmerzahl: 5
- Maximalteilnehmerzahl: 12
Sollten Sie Fragen haben, schreiben Sie uns eine E-Mail an: Akademie@Seehaus-ev.de
Ziel
Besonderheiten der Jugenddelinquenz (§ 37 JGG) und Möglichkeiten und Grenzen der Strafverfolgungsbehörden kennen.
Inhalte
- Jugenddelinquenz
- Kriminologie
- Polizeiliche Jugendsachbearbeitung
- Jugendstrafverfahren
- Pflichtverteidigung
Methoden
Nach einem thematischen Impuls werden die Interessen der Teilnehmenden abgefragt und Fallszenarien erarbeitet. Anschließend geht es in die Reflexion der Fälle vor dem Hintergrund der Möglichkeiten und Grenzen polizeilicher Jugendsachbearbeitung.