Die modulare Ausbildung zum Mediator bzw. zur Mediatorin in Strafsachen, die bereits seit 1991 existiert, gilt als Grundvoraussetzung für eine Tätigkeit in diesem Arbeitsfeld. Zielgruppen sind Menschen, die sich aus beruflichen oder auch privaten Gründen für den Täter-Opfer-Ausgleich interessieren. Die Ausbildung schließt mit der Zertifizierung MediatorIn in Strafsachen ab.
Allgemeine Informationen
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Der erste Veranstaltungstag findet jeweils von 14:00 bis 18:00 Uhr statt, der letzte Veranstaltungstag von 9:00 bis 13:00 Uhr. Die ganzen Veranstaltungstage beginnen um 9:00 Uhr und enden um 18:00 Uhr |
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Die Ausbildung richtet sich an Fachkräfte aus den Bereichen der Sozialen Arbeit, Pädagogik oder Psychologie, die Mediation in Strafsachen im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs praktizieren möchten oder bereits praktizieren.
Ferner richtet sie sich an Personen, die aufgrund ihrer Berufs- und/oder Lebenssituation im Umgang mit Menschen erfahren sind und sich für Mediation in Strafsachen sowie die praktische Umsetzung einer Restorative Justice interessieren. |
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Seehaus-Akademie Leonberg, Schickhardt-Forum (Lageplan: 1.), Seehaus 1, 71229 Leonberg (Google Maps)
Parkmöglichkeiten finden Sie neben dem Glemseck. |
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2.700 Euro inkl. Verpflegung.
Ratenzahlung ist möglich. Dies bei der Anmeldung im Anmeldeformular bitte angeben. |
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Referierende:
*: Änderungen vorbehalten |
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Falls erforderlich passen wir die Formate der Veranstaltungen den Entwicklungen der Pandemie an. Für alle Präsenzveranstaltungen gilt die zum jeweiligen Zeitpunkt aktuelle Corona-Verordnung. |
Anmeldung
Die Ausbildung ist ausgebucht, eine Anmeldung ist nicht mehr möglich.
Sollten Sie Fragen haben, schreiben Sie uns eine E-Mail an: Akademie@Seehaus-ev.de
Aufbau und Organisation der Ausbildung
Die berufsbegleitende Ausbildung umfasst ein Modul, das Grundlagenwissen vermittelt, sowie vier weitere themenspezifische Module. Zwischen den Modulen finden selbst organisierte Arbeitsgruppentreffen statt. Sie dienen der kollegialen (Fall-)Beratung. Diese Treffen sind zu dokumentieren und unter Angabe der teilnehmenden Personen, des Orts, des Datums und des Zeitaufwands an das TOA-Servicebüro zu senden. Das Modul 5 (Abschlusskolloquium) kann nur absolviert werden, wenn bereits alle anderen Module abgeschlossen wurden.
Die Abschlussarbeit umfasst eine schriftliche Dokumentation von zwei eigenständig bearbeiteten und anonymisierten Vermittlungsfällen (jeweils Bearbeitung des Falls inkl. getrennter Vorgespräche und Ausgleichs- bzw. Vermittlungsgespräche). Eine genaue Anleitung hierzu ist in den Lehrgangsmaterialien zu finden. Schon hier wird darauf hingewiesen, dass während der Ausbildung selbstständig eine Praxisstelle zu finden ist, bei der die zu dokumentierenden Fälle bearbeitet werden können.
Die Abschlussarbeit muss dem TOA-Servicebüro in digitaler Form vier Wochen vor Beginn des Moduls 5 vorliegen. Im Abschlusskolloquium werden die Abschlussarbeiten besprochen. Jede und jeder Teilnehmende erhält ein persönliches Feedback durch einen bzw. eine TrainerIn. Am Ende steht die Zertifizierung zum/zur MediatorIn in Strafsachen.
Methoden
Der Erwerb von Handlungskompetenzen wird durch abwechslungsreiche Lernmethoden und ein ausgewogenes Zusammenspiel zwischen Theorie und Praxis erreicht:
- Fachreferate zu den Themen: Restorative Justice, TOA-Standards und Qualitätssicherung in der Mediation in Strafsachen, Opferperspektive, Zivilrecht, Strafrecht, TOA aus Sicht der Amts- und Staatsanwaltschaft;
- Rollenspiele, Wahrnehmungsübungen (Einzel-, Paar- und Kleingruppenübungen), Interaktionsspiele, Plenum/Kleingruppenarbeit zu ausgewählten Themen;
- Auswertung individueller Lernprozesse, Auseinandersetzung mit dem eigenen Konfliktverhalten und kollegiale Beratung;
- schriftliche Dokumentation der Fallarbeit;
- theoretische Vertiefung durch Literatur und Lehrgangsunterlagen.
Ziele
Die modulare Ausbildung dient dem Erwerb von Wissen und Handlungskompetenzen in folgenden Bereichen:
- Vertiefung theoretischer Grundlagen
- Kennenlernen der Grundprinzipien einer Restorative Justice
- Anwendung von Vermittlungs- und Gesprächsführungstechniken
- Entwicklung eines Rollenbewusstseins als allparteilicher Mediator
- Schärfung der Wahrnehmung für Kommunikationsprozesse
- Einschätzung von Fallkonstellationen und Konfliktstrukturen
- Wahrnehmung eigener persönlicher und institutioneller Bedingungen in ihrem Einfluss auf das Tätigkeitsfeld
- Steigerung der eigenen Ausdrucksfähigkeit
- Kooperation mit den Verfahrensbeteiligten wie Staatsanwaltschaft und Gericht