Hinweisgeberschutz

Hinweisgeberschutz im Seehaus e.V.

Zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes hat Seehaus e.V. eine interne „Meldestelle Hinweisgeberschutz“ eingerichtet. Sie können sich an die Meldestelle wenden, wenn Sie bei ihrer geschäftlichen Tätigkeit mit Seehaus im Kontakt stehen. Sie können die Hinweise entweder:

  • telefonisch (+07152 33 123 313),
  • per E-Mail (hinweisgeber@seehaus-ev.de)
  • oder schriftlich (an Seehaus e.V. z.Hd. Meldestelle Hinweisgeberschutz, Seehaus 1, 71229 Leonberg) abgeben. Bitte als vertraulich kennzeichnen

Wünschen Sie ein persönliches Treffen, teilen Sie uns dies gerne per E-Mail oder telefonisch mit.

Die Meldestelle wahrt die Vertraulichkeit der Identität

  1. der hinweisgebenden Person,
  2. der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind und
  3. der sonstigen in der Meldung genannten Personen.

Identitäten werden ausschließlich den Personen bekannt, die für die Entgegennahme von Meldungen oder für das Ergreifen von eventuellen Folgemaßnahmen zuständig sind.