Im Seehaus lernen die Jugendlichen viele Dinge, die ihnen helfen sollen ihr Leben in Freiheit zu gestalten. Der Aufenthalt im Seehaus ist von Anfang an auf die Integration der Jugendlichen in die Gesellschaft ausgerichtet. So beginnt die Nachsorge schon während der Seehaus-Zeit.
Dazu dient auch ein vielfältiges Kooperationsnetz, welches u.a. aus Ehrenamtlichen, (Sport-)vereinen und Kirchengemeinden besteht, durch das sich die Jugendlichen bereits während ihrer Seehauszeit positiv in die Gesellschaft integrieren und am Vereinsleben teilnehmen können.
Doch die ersten Schritte in Freiheit sind nicht einfach. Um diesen Übergang einfacher zu gestalten, bieten wir jedem Jugendlichen die Möglichkeit der Nachsorge an. Dieses Angebot können die Jugendlichen freiwillig annehmen.
Ein wichtiges Grundelement der Nachsorge ist, dass die Betreuung der Jugendlichen übergangslos nach der Haftzeit weiter geht. In der Regel sind die Lebensläufe der Jugendlichen gekennzeichnet durch häufige Beziehungsabbrüche, sowie mangelnde Kontinuität der Betreuung und der Lebensumstände. Wir sehen es als große Chance an, im gleichen Rahmen und unter dem gleichen Träger, den sie schon während ihrer Haftzeit kennen gelernt haben, die Nachsorge anbieten zu können. Dies hat Vorteile auf unterschiedlichen Ebenen. Gemeinsam mit dem Jugendlichen kann schon während seiner Haft ein Entlassplan erarbeitet werden, der dann mit Hilfe der Nachsorgebetreuung weiter verfolgt werden kann. Das Vertrauen, dass in der Zeit im Seehaus aufgebaut wurde, muss nicht neu aufgebaut werden. Um die während der Haftzeit erworbenen Fähigkeiten und Fortschritte wissen die Mitarbeiter und sie können dann im weiteren Verlauf helfen, diese Fähigkeiten weiter auszubauen und in der neuen Umgebung dann auch zu stabilisieren.
Neben den wöchentlichen Einzelgesprächen gehören die Begleitung bei Ämtergängen, Hinführung zu sinnvoller Freizeitgestaltung, Elternarbeit, Unterstützung bei der Schule/Ausbildung, Schuldenregulierung, das Erlernen des Umgangs mit Finanzen und die Unterstützung in hauswirtschaftlichen Tätigkeiten zum Nachsorgeangebot.
Unsere Nachsorge in Stichworten:
- Vorbereitung auf ein straffreies Leben während der Zeit im Seehaus (Vermittlung von Ausbildungsplatz, Wohnung, positive Kontakte zu Einzelpersonen und Vereinen, Übergangsmanagement)
- regelmäßiger informeller Kontakt & Treffen mit Mitarbeitern und/oder Ehrenamtlichen
- Begleitung durch ehrenamtliche Paten
- Ehemaligen-Treffen
- Ehrenamtliche Teilnahme von Ehemaligen an Freizeiten oder bestimmten Programmpunkten
- Kooperation mit der Bewährungshilfe
- Mitleben in Familien
- Nachsorgewohngemeinschaften in Flacht und am Bodensee
- Jugendhilfemaßnahmen
- Fachleistungsstunden nach § 27 i.V.m. §§ 35, 35a, 41 SGB VIII
- Intensiv sozialpädagogische Einzelmaßnahme (ISE) nach § 27 i.V.m. §§ 35, 35a, 41 SGB VIII
- Betreutes Jugendwohnen nach § 27 i.V.m. §§ 34, 35a, 41 SGB VIII
- Erziehungsstelle nach § 41 i.V.m. § 34 SGB VIII
- Sozialhilfemaßnahmen
- Ambulant betreutes Wohnen nach §§ 67ff SGB XII
- Ambulant betreutes Wohnen in Familien § 67 ff SGB XII
Datenbank für Übergangsmanagement und Nachsorge beim DJI/DBH:
Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) hat im Rahmen des DHB-Projekts „Übergangsmanagement“ eine Datenbank mit guten Beispielen des Übergangsmanagements für Jugendliche, Heranwachsende und junge Erwachsene vom Strafvollzug in den Arbeitsmarkt und in ein eigenständiges Leben aufgebaut. Das DBH-Projekt wurde gefördert durch die Aktion Mensch im Förderschwerpunkt „Kinder- und Jugendhilfe“ und durch die Robert Bosch Stiftung.
Hier finden Sie eine Beschreibung des Übergangsmanagements im Seehaus auf den DJI-Seiten
Mehr Informationen über das DBH-Projekt „Übergangsmanagement“ finden Sie auf den Webseiten des DBH e.V. – Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik
Übergangsmanagement und Nachsorge nach der Haft/Unterbringung im Jugendstrafvollzug in freien Formen.