Das Jugendstrafrecht soll vor allem erneuten Straftaten Jugendlicher und Heranwachsender entgegen wirken. So lautet die Zielstellung des Jugendstrafgesetzes. Dass dies nicht mit einer Freiheitsstrafe in einem Gefängnis zu erreichen ist, erfahren wir durch die Statistik der Wiederholungstäter sehr deutlich. Der Ansatz, den Jugendlichen familiäre Strukturen, Werte und Disziplin in einer freien Einrichtung verpflichtend nahe zu bringen, ihnen die Erfahrung zu lehren, dass sie durch Ausbildung, Arbeit und Verantwortung Anerkennung in der Gesellschaft erreichen werden, ist mutig, unterstützenswert und verlangt Respekt.
Die Persönlichkeit der Jugendlichen wird durch die Aufgaben und die Struktur im Seehaus wachsen. Auch eine Gemeinde kann durch eine sachliche Diskussion mit ihren Bürgerinnen und Bürgern zur Ansiedlung und Integration einer Einrichtung wie dem Seehaus wachsen.
Henry Graichen
Landrat des Landkreises Leipziger Land (seit 2015)
ehemaliger Bürgermeister der Gemeinde Neukieritzsch (2001-2015)