Träger
Seehaus e.V. ist nach § 52 AO als gemeinnütziger Verein anerkannt.
Seehaus e.V. hat unter anderem den Vereinszweck …präventive Betreuungs-, Erziehungs- und Förderangebote… (s. Satzung des Vereins Seehaus e.V.) zu ermöglichen. Seehaus e.V. ist anerkannter Träger der Jugendhilfe und ist unter anderen Mitglied des Diakonischen Werkes der evangelischen Kirche Württemberg e.V. und betreibt neben dem Hof-und Waldkindergarten das Seehaus Leonberg, eine Einrichtung im Rahmen des Jugendstrafvollzugs in freien Formen.
Spenden
Der Wald- und Tierkindergarten Seehaus ist in den Bedarfsplan der Stadt Leonberg aufgenommen. Ein Viertel der Kosten muss jedoch der Trägerverein Seehaus e.V. durch Elternbeiträge und Spenden beisteuern.
Die Kinder und Mitarbeiter freuen sich über jede Spende:
Spendenkonto:
Seehaus e.V.
Kreissparkasse Böblingen
IBAN: DE 8060 3501 3000 0817 6682
BIC: BBKRDE6B
Spendenzweck: Waldkindergarten
Wir freuen uns auch über Sachspenden und Sponsoring.