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Bildungszentrum Justizvollzug – Grußwort

baden-wuerttemberg-landeswappen-bildungszentrum-justizvollzug-kriminologischer-dienst-obergfell-fuchsGrußwort Dr. Joachim Obergfell-Fuchs, Bildungszentrum Justizvollzug und Kriminologischer Dienst Baden-Württemberg

Fachtag Straffälligenhilfe und Strafvollzug

Seehaus Leonberg 26.09.2016

 

Sehr geehrter Herr Merckle,

meine sehr geehrten Damen und Herren,

ich freue mich sehr, Sie beim heutigen Fachtag im Seehaus Leonberg zum Thema „Straffälligenhilfe und Strafvollzug“ im Namen des Bildungszentrums Justizvollzug und des Kriminologischen Dienstes ganz herzlich begrüßen zu dürfen.

Seit vielen Jahren verrichtet das Seehaus in Leonberg eine hervorragende praktische Arbeit als Einrichtung des Jugendstrafvollzugs in freien Formen, die weit über die Grenzen des Landes hinaus Beachtung findet. Es ist daher schön zu sehen, dass heute eine so große Zahl von Experten, Praktikern und Wissenschaftlern hier zusammen gekommen ist, um aktuelle Themen zur Straffälligenhilfe und zum Strafvollzug zu diskutieren. Der Blick in das Programm zeigt, dass diese Diskussionen durchaus kontrovers werden könnten, denn kaum ein Thema spaltet die Republik derzeit wohl mehr als die Flüchtlingsdebatte, die heute einen zentralen Raum einnehmen soll.

Nur wenige dürften zu diesem Thema keine Meinung haben und mittlerweile gehen, wenn über die Frage des „richtigen“ Umgangs mit Flüchtlingen diskutiert wird, Risse durch Parteien, Organisationen, Betriebe oder auch Freundschaften und Familien. Es entsteht der Eindruck, dass Politik und Medien durchaus auch ein ihres tuen um diese Kontroverse weiter zu befeuern, denn mittlerweile dürfte die „Flüchtlingskrise“ bei lokalen wie landesweiten Wahlen zum Streitthema Nummer 1 geworden sei.

Nicht selten würde man sich wünschen, dass in dieser Vehemenz ein wenig innegehalten wird und ein sachlicher, durch Fakten dominierter Diskurs die Oberhand gewinnt, aber es scheint eher als würden die sich bitter bekämpfenden Lager derjenigen, die Schreckensszenarien an die Wand malen, wie auch derjenigen für die Willkommenskultur mittlerweile eine unreflektierte Floskel darstellt, alles tun um ihre Anhänger um sich zu scharen. Dass beide Seiten gerne mit aus ihrer jeweiligen Sicht „bereinigten“ Zahlen und Fakten argumentieren, trägt eher zum Aufheizen als zur Versachlichung bei. Dies gilt umso mehr, wenn es um straffällig gewordene junge Flüchtlinge geht. Daher wäre mein Wunsch an die heutige Veranstaltung – und ich glaube, hier bin ich nicht allein – dass über das Thema sachlich und ohne ideologische Scheuklappen diskutiert und gestritten wird.

Der Ort hierfür ist geradezu prädestiniert, denn Jugendstrafvollzug in freien Formen und die Flüchtlingsdebatte haben weit mehr Gemeinsamkeiten, als dies auf den ersten Blick der Fall zu sein scheint. Denn wirft man einen Blick in das Buch IV des Justizvollzugsgesetzbuches Baden-Württemberg und dort auf den § 7, der die Formen des Jugendstrafvollzugs bestimmt, so findet man in der zugehörigen Verwaltungsvorschrift folgende Regelung:

Jugendstrafvollzug in freien Formen dient dem Schutz der jungen Gefangenen vor subkulturellen Einflüssen, der Aufarbeitung von Entwicklungsstörungen, dem Training sozialer Kompetenzen, der Übernahme von Verantwortung, der Berufsorientierung und der Integration in die Gesellschaft.

Diese Bestimmungen lassen sich, wie unschwer zu erkennen ist, ohne weiteres auch auf den Umgang mit Flüchtlingen im Allgemeinen wie auf den mit straffällig gewordenen Migranten im Besonderen übertragen:

  • So nimmt der Schutz vor Einflüssen der Subkultur, z.B. durch Vereinnahmung seitens z.B. radikal-islamistischer Vereinigungen oder auch schlicht anderer krimineller Gruppierungen, welche sich die Vulnerabilität der Geflüchteten beziehungsweise der jungen Gefangenen zu Nutze machen um sie für ihre Zwecke zu instrumentalisieren, einen zentralen Stellenwert ein. Es wäre fatal beide Gruppen sehenden Auges den freien Spielkräften der jeweiligen Peers und so der vielleicht dauerhaften Integration in die Subkultur zu überlassen.
  • Auch die Aufarbeitung von Entwicklungsstörungen stellt eine herausragende Aufgabe nicht nur für die Arbeit mit jungen Gefangenen sondern gerade auch für den Umgang mit jungen Flüchtlingen dar. Das Erleben von Krieg und Not vor Ort, die Lebensgefahr bei der Flucht oder auch das Erfahren eines gewaltsamen Verlusts naher Angehöriger und Freunde stellen Traumata dar, die ihren Niederschlag in gravierenden psychischen Entwicklungsstörungen finden können, die ihrerseits wiederum das Risiko der Straftatenbegehung befördern können.
  • Soziale Kompetenzen im Umgang mit den Regeln und Pflichten der Gesellschaft zu erwerben und zu trainieren ist sicherlich eine der schwierigsten und meistdiskutierten Aufgaben nicht nur im Jugendstrafvollzug in freien Formen sondern auch – und dies nicht erst seit der Silvesternacht von Köln – im Umgang mit und in der Betreuung von Flüchtlingen. Die Sozialisation in einem Heimatland mit strengen oder teils gar rigiden Normen und die dann auf die Flucht folgende Konfrontation mit einem offenen, freizügigen und pluralistischen Wertesystem stellt für nicht wenige Geflüchtete eine immense Herausforderung, wenn nicht vielleicht sogar einen Kulturschock dar, der seinerseits ein Risiko für abweichendes Verhalten beinhaltet. Diesen gilt es, nicht nur intrapsychisch zu bewältigen, sondern es wird vielmehr – durchaus zu Recht – erwartet, dass beim Einzelnen eine rasche Anpassung erfolgt und dass grundlegende Werte der aufnehmenden Gesellschaft geteilt werden.
  • Flucht aus der Heimat bedeutet nicht selten auch das Sich-Begeben in Abhängigkeit, sei es die Abhängigkeit vom Schleuser, vielleicht die Abhängigkeit von einer maroden Technik und dem Wetter bei der Fahrt über das Meer oder auch später die Abhängigkeit von Entscheidungen staatlicher Einrichtungen und Behörden, ob man z.B. geduldet oder abgeschoben wird. Dies birgt das Risiko lähmender Hilflosigkeit und entsprechend wichtig ist es, rasch wieder zu lernen, Verantwortung für das eigene Leben zu übernehmen und sich als selbstwirksam zu erleben. Vor diese Aufgabe stehen Flüchtlinge und Strafgefangene des Regelvollzugs in gleicher Weise, denn auch letztere erleben diese systembedingte Entmündigung: vom Aufstehen bis zum Zu-Bett-Gehen ist nahezu alles geregelt und fremdbestimmt.
  • In einer Gesellschaft wie der unsrigen nimmt die berufliche Leistungsfähigkeit einen zentralen Stellenwert ein. Auch hier stehen beide Gruppen, die jungen Gefangenen wie auch die Geflüchteten, vor der Notwendigkeit eines Neuanfangs. Die einen, weil sie in Vergangenheit nicht in der Lage oder nicht motiviert waren, sich beruflich zu orientieren, die anderen, weil sei hier bei uns zunächst die beruflichen Möglichkeiten erst entdecken müssen oder ihre Qualifikationen nach unseren Maßstäben nicht anerkannt werden.
  • Die Integration in die Gesellschaft ist wohl die am häufigsten diskutierte Frage bei Strafgefangenen wie auch bei Flüchtlingen. Das Ziel erscheint klar, jedoch die Zielerreichung ist beiderseits mehr als umstritten. Auf der einen Seite werden mehr Pflichten und härtere Regeln als der Königsweg angesehen, auf der anderen das flexible Anbieten von Chancen und das Schaffen von Verständnis. Oft ist für beide Gruppen erst einmal der Spracherwerb der erste Schritt in die Integration, aber nicht minder wichtig ist die Bereitschaft sich auf die Gesellschaft, sei es auf das Leben in Freiheit oder das neue Zuhause, einzulassen und die grundlegenden Werte als die eigenen anzunehmen.

Vielleicht konnte diese kleine Gegenüberstellung verdeutlichen, dass der Strafvollzug – der Jugendstrafvollzug – und der Umgang mit Flüchtlingen vor weitgehend ähnlichen Aufgaben und Problemstellungen stehen, führt man beide Aspekte zusammen, wie dies heute in der Diskussion zu straffällig gewordenen Flüchtlingen geschehen soll, so kumulieren die Problemlagen und man sieht sich deutlich gesteigerten Herausforderungen gegenüber.

Nicht zuletzt aus diesen Gründen ist ein solcher Fachtag mit einem solchen Schwerpunkt im Seehaus optimal verortet. Sowohl im Umgang mit Gefangenen wie auch mit Flüchtlingen und insbesondere mit straffällig gewordenen Geflüchteten sollte man bereit sein neue und vielleicht zunächst ungewohnte Wege diskutieren. Zweifellos hat sich auch der klassische Strafvollzug seit der Zeit der Anfänge im Rasphuis in Amsterdam im 16. Jahrhundert über das Eastern State Penitentiary in Philadelphia im 19. Jahrhundert bis hin zum heutigen Strafvollzug, wie er beispielsweise in den baden-württembergischen Anstalten vollstreckt wird, beträchtlich gewandelt. Trotz all dieser positiven Veränderungen innerhalb des Systems sollte jedoch auch stets ein offenes Auge und ein offenes Ohr für Innovationen vorhanden sein, wie sie – im Hinblick auf den Jugendstrafvollzug – seinerzeit durch die Einrichtung des Seehauses in Leonberg und des Projekts Chance in Creglingen erfolgt sind und wie sie – bezogen auf die Flüchtlingssituation – derzeit im Rahmen des neuen Projekts „Gastfamilien für unbegleitete minderjährige Ausländer“ vom Seehaus verfolgt werden.

Dass solche Ansätze immer im Kreuzfeuer der Meinungen stehen werden, ist ihnen gewissermaßen immanent , so mag dem einen der Aspekt der Strafe zu kurz kommen, dem anderen fehlt es an Sicherheit für die Allgemeinheit und der dritte stellt die inhaltliche Konzeption in Frage. Auch bei Flüchtlingsprojekten dürfte dies kaum anders sein. Trotz aller Kritik erscheint es jedoch sinnvoll und notwendig an Alternativen zum Strafvollzug festzuhalten, sie zu befördern und weiterzuentwickeln. Dies gilt umso mehr in Zeiten sich rasch verändernder Gefangenenpopulationen, nicht zuletzt aufgrund der hohen Migrationszahlen, die auch den Vollzug vor Anpassungsleistungen stellen.

Es steht außer Zweifel dass sich auch solche Projekte des Strafvollzugs in freien Formen Fragen der Wirksamkeit und der Zielerreichung unterwerfen müssen, jedoch sollten wir gerade hier nicht dem einfachen Reflex verfallen, die Effektivität lediglich an einem Zahlenwert, wie z.B. der Rückfallquote festmachen zu wollen, nur weil diese ein schönes prozentuales Ergebnis liefert. Hier gilt es nicht nur nach den scheinbar „harten Fakten“ zu schauen, wenngleich gerade die Rückfallquote ob ihrer Problematik der Erfassung alles andere als „hart“ ist, sondern gerade die weicheren, ungleich schwieriger zu messenden Faktoren einer kurz-, mittel- aber auch langfristigen Veränderung auf der Grundlage der eingesetzten Intervention zu dokumentieren und zu prüfen. Gerade in Verbindung mit der Migrationserfahrung wird man bei der Beurteilung des Erfolges von Maßnahmen andere und sicherlich noch weiterzuentwickelnde Kriterien heranziehen müssen. Dies stellt die Praxis wie auch die Wissenschaft vor neue Herausforderungen.

In diesem Sinne freue ich mich auf einen interessanten Fachtag, auf eine intensive und aufgeschlossene Diskussion und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

 

Dr. Joachim Obergfell-Fuchs

Oberpsychologierat

Leiter Bildungszentrum Justizvollzug und

Kriminologischer Dienst Baden-Württemberg

Pflugfelderstrasse 21

70439 Stuttgart

Internet: www.jvschule-bw.de; www.kriminologischer-dienst-bw.de

 

Alle Reden beim Fachtag Strafvollzug und Straffälligenhilfe.