Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)

Ein Weg zur außergerichtlichen Klärung

Der Täter-Opfer-Ausgleich bietet Tatbetroffenen einen sicheren Rahmen als mögliche Hilfestellung zur Verarbeitung des Tatgeschehens.

  • eigene Gefühle zum Ausdruck bringen
  • Bedürfnisse und Vorstellungen äußern
  • bei der Konfliktlösung mitwirken
  • Möglichkeit der außergerichtlichen Klärung
  • Chance einer Einigung

Der Täter-Opfer-Ausgleich ermöglicht Tatverantwortlichen, Verantwortung für die eigene Tat zu übernehmen, um Entschuldigung zu bitten und inneren Frieden zu finden.

  • Hintergründe des Konfliktes äußern
  • Auseinandersetzung mit der Sichtweise, den Fragen und Äußerungen des Geschädigten
  • Möglichkeit dazu beizutragen, den Schaden wiedergutzumachen
  • Auswirkung auf den weiteren Verlauf des Verfahrens

Beiden Parteien wird die Möglichkeit geboten, sich auszutauschen, den Konflikt aus ihrer individuellen Perspektive zu schildern und aktiv an einer Klärung mitzuwirken. Die Gespräche werden von einer neutralen Vermittlungsperson begleitet. Die Teilnahme ist freiwillig.

Ablauf

1. Voraussetzung

  • Anfrage durch Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht Gerichtshilfe, Bewährungshilfe, oder Betroffene selbst
  • Getrennte Erstgespräche mit den beteiligten Parteien
  • Beteiligte können jederzeit den weiteren Verlauf abbrechen

2. Ausgleichsgespräch

  • Beide Parteien haben Interesse an einer Klärung
  • Verantwortungsübernahme durch die Tatverantwortlichen
  • Konflikt aufarbeiten und verstehen
  • Aushandlung der Wiedergutmachung
  • Schriftliche Vereinbarung über eine einvernehmliche Einigung

3. Durchführung

  • Überprüfung der Vereinbarung durch die vermittelnde Person
  • Übermittlung der Vereinbarung an die Staatsanwaltschaft