Restorative Justice wird in der Bundesrepublik noch immer stark mit dem gesetzlich vorgesehenen Täter-Opfer-Ausgleich „übersetzt“. Doch das Konzept der Wiedergutmachung will – und kann – mehr: Heilung und weitestgehende Wiederherstellung der Lebenswelt des Opfers, seiner physischen, psychischen und seelischen Gesundheit sind wichtige Elemente.
