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FES legt Forderungspapier für Täter-Opfer-Ausgleich vor

Restorative Justice wird in der Bundesrepublik noch immer stark mit dem gesetzlich vorgesehenen Täter-Opfer-Ausgleich (§ 46 a StGB; § 10 Abs. 1 Nr. 7 JGG; § 153 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StPO) „übersetzt“.

Doch das Konzept der Wiedergutmachung will – und kann – mehr: Heilung und weitestgehende Wiederherstellung der Lebenswelt des Opfers, seiner physischen, psychischen und seelischen Gesundheit sind wichtige Elemente. Dazu muss der Täter oder die Täterin in einem geeigneten Verfahren Verantwortung übernehmen. Seehaus e.V. begrüßt dazu das im Juni 2023 verabschiedete Positionspapier der Friedrich-Ebert-Stiftung, das in hervorragender Weise die aktuellen Bedarfe wirklich Opfer-orientierter Versöhnungsarbeit zusammenfasst, die zeitnahe Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben anmahnt und die politischen Entscheider zum Handeln auffordert. Hier finden Sie das neue Impulspapier der Friedrich-Ebert-Stiftung „Wenn Strafen (allein) zu kurz greift: Das Potenzial des Täter-Opfer-Ausgleichs besser ausschöpfen“