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Nutzungserlaubnis für den Lutherstift in Störmthal verlängert

Die Erlaubnis, den Störmthaler Lutherstift als Wohnstätte für den Jugendstrafvollzug in freier Form zu nutzen, ist verlängert worden. Auf Antrag hat das Landratsamt Leipziger Land eine Genehmigung bis Ende 2015 erteilt. Die Verlängerung war notwendig geworden, da sich der geplante Umzug aus dem Interim in Störmthal an einen langfristigen Standort verzögert. Am Hainer See bei Leipzig ist ein Neubau in Planung, in den Seehaus-Jugendliche und –Mitarbeiter im kommenden Jahr einziehen sollen.


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