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Strafvollzug in freien Formen in Deutschland: Ein Begriff, verschiedene Konzepte

Strafvollzug in „freien Formen“ meint Freiheiten und Spielräume, wie der Strafvollzug über die beiden herkömmlichen Säulen des Strafvollzugs (geschlossener und offener Vollzug) hinaus gestaltet werden kann. Der Begriff bedeutet also nicht automatisch „mehr Freiheit“ für die Teilnehmenden als im geschlossenen Vollzug, sondern andere Rahmenbedingen, um die Vollzugsziele (Sicherheit für die Gesellschaft, Resozialisierung) zu erreichen. Neben den Gemeinsamkeiten der Einrichtungen des Strafvollzugs in freien Formen (z.B. alle außerhalb des geschlossenen Vollzugs, betrieben von freien Trägern, intensive sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung…) gibt es unterschiedliche konzeptionelle Ausrichtungen und Zielgruppen.

Wer mehr dazu wissen will, kann hier zu den 3 Einrichtungen des Strafvollzugs in freien Formen in Sachsen jeweils einen Artikel nachlesen, die uns die Verantwortlichen der Fachzeitschrift Forum Strafvollzug freundlicherweise zur Veröffentlichung freigegeben haben – vielen Dank!

HINTERGRUND

Strafvollzug in freien Formen stand seit den 1950er Jahren im Strafvollzugsgesetz. Jahrzehntelang wurde jedoch von dieser Möglichkeit in der Praxis nicht Gebrauch gemacht. Aktuell (2026) gibt es Einrichtungen des Strafvollzugs in freien Formen 2 Bundesländern:

Seehaus Leonberg

Seehaus Leonberg

Vollzug in freien Formen (VifF) in Baden-Württemberg

Beide Träger betreiben jeweils eine eigene Einrichtung für männliche Jugendliche mit Haftstrafe ohne Bewährung.

Vollzug in freien Formen (VifF) in Sachsen

  • Verein für soziale Rechtspflege Dresden (VSR): Pier 36 (seit 2021), eine Einrichtung für Männer in Haft mit 4 Plätzen
  • Outlaw GmbH: Halbe Treppe (seit 2023), Einrichtung für Frauen (und deren Kinder) in Haft mit 4 Plätzen (ggf. plus Kinder)

    Seehaus Leipzig

    Seehaus Leipzig

  • Seehaus e.V.: Seehaus Leipzig (seit 2011), eine Einrichtung für Jugendliche und junge Erwachsene (bei Verlegung max. 27 Jahre alt) in Haft mit max. 14 Plätzen

Deutschlandweit einmalig in Sachsen:

→ Nach Erwachsenenstrafrecht Verurteilte können in den Strafvollzug in freien Formen kommen.
→ Es gibt ein Angebot für Frauen.

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Weitere Literatur und Verweise hier: Literaturliste & Infomaterial zum Strafvollzug in freien Formen