Aktuelles

Teilnahmebedingungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen Motorrad-Gewinnspiel

Der Seehaus e. V. Seehaus 1 71229 Leonberg bietet im Rahmen des Glemseck 101 eine Verlosung für den guten Zweck an. Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel richtet sich nach den folgenden allgemeinen Teilnahmebedingungen.

  1. Gewinnspiel und Veranstalter

Veranstalter des Gewinnspiels ist Seehaus e. V., Seehaus 1, 71229 Leonberg (nachfolgend „Veranstalter“ genannt).

  1. Teilnahme

a) Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person ab 18 Jahren. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Mitarbeiter des Veranstalters, sowie deren direkte Angehörige.
b) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist ausschließlich in dem genau beschriebenen Zeitraum möglich.
c) Die Teilnahme ist kostenlos und setzt nicht den Kauf einer Ware oder Dienstleistung voraus.
d) Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erklärt sich der Einwilligende mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.

  1. Durchführung

a) Die innerhalb des konkreten Gewinnspiels näher beschriebenen Gewinne werden unter allen gültigen Teilnahmen verlost.
b) Die Aktion startet mit dem jeweiligen Veröffentlichungsdatum und endet am auf der Aktionsseite angegebenen Datum.
c) Die Gewinner werden im Laufe des Sonntags, 1. September 2024 ausgelost; die Gewinner werden unter https://seehaus-ev.de/motorrad-gewinnspiel/ bekannt gegeben. Wird der Gewinn nicht innerhalb von 14 Tagen beansprucht und abgeholt, verfällt der Gewinn und bleibt somit Eigentum von Seehaus e.V.
d) Gewinner können sich ab dem 1. September 2024 um ca. 14:00 h innerhalb von 14 Tagen im Glemseck melden, um den Gewinn abzuholen. Der postalische Versand innerhalb Deutschlands kann gegen Zahlung von Versandkosten/Porto erfolgen. Ein Versand ins Ausland ist nicht möglich.
e) Der Hauptpreis („Green Duchess“ Royal Enfield) muss selbst am Seehaus Leonberg abgeholt werden. Der Abholtermin wird gemeinsam mit dem Veranstalter ausgemacht, dies kann auch einige Zeit nach der Veranstaltung sein, da z.B. noch der TÜV gemacht werden muss. Der Gewinner erklärt sich bereit, das Motorrad mindestens vier Mal innerhalb eines Jahres für Ausstellungen / Messen zur Verfügung zu stellen.
f) Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden und ist nicht übertragbar; darüber hinaus ist der Gewinn weder auszahlbar noch ergänz- oder änderbar. Sollte der Gewinn, egal aus welchem Grund, nicht zur Verfügung gestellt werden können, behält der Veranstalter sich das Recht vor, einen gleichwertigen Ersatzpreis zu vergeben.

  1. Ausschluss der Teilnahme

a) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen.
b) Weiterhin behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer auszuschließen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulationen Vorteile verschaffen, etwa durch Sammel- oder Mehrfachteilnahmen. Dies liegt vor, wenn zum Beispiel mehr als die Höchstabgabe von 10 Losen pro Person bestellt/genommen werden, automatische Skripte, Hackertools, Trojaner oder Viren eingesetzt werden, oder wenn ein Teilnehmer sich durch andere unerlaubte Mittel einen Vorteil verschafft. Des Weiteren können unwahre Personenangaben, sowie der Einsatz von „Fake-Profilen“ zum Ausschluss führen. Gegebenenfalls können in solchen Fällen Gewinne auch noch nachträglich aberkannt und/oder zurückgefordert werden.

  1. Vorzeitige Beendigung bzw. Abbruch des Gewinnspiels

Der Veranstalter ist berechtigt, das Gewinnspiel vorzeitig abzubrechen, auszusetzen oder zu verändern, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Umstände eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder für den Veranstalter unzumutbar machen. Hierzu gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend, das nicht gestattete Eingreifen Dritter, technische Probleme mit Hard- und Software, die außerhalb des Machtbereichs des Veranstalters liegen, sowie Rechtsverletzungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels stehen, hier insbesondere das manipulative Eingreifen in den Ablauf des Gewinnspiels oder ein Einschreiten von Behörden, die die weitere Verlosung untersagen. Beim Ausfall oder einer Verlegung der Veranstaltung Glemseck 101 kann das Gewinnspiel auch ausgesetzt oder verschoben werden.

  1. Datenschutz

Der Veranstalter erhebt und nutzt die personenbezogenen Daten der Teilnehmer ausschließlich im gesetzlich zulässigen Rahmen. Einzelheiten zur Art und dem Umfang der Datenverarbeitung entnehmen Sie bitte unserer ausführlichen Datenschutzerklärung.

Verantwortliche Stelle bzw. Verantwortlicher im Sinne des BDSG bzw. der DSGVO ist der Veranstalter des Gewinnspiels.

Wenn Sie an dem Gewinnspiel des Veranstalters teilnehmen, werden folgende personenbezogene Daten durch den Veranstalter erhoben:

  • Vor- und Nachname, sowie entsprechende Anrede
  • Ihre E-Mailadresse

Diese Daten werden vom Veranstalter ausschließlich zur Ermittlung des Gewinners, zur Prüfung der Einhaltung der Teilnahmebedingungen, sowie zur Übersendung des Gewinnes und für die Zusendung von Informationen zur nächsten Verlosung verwendet. Die Datenverarbeitung beruht dementsprechend auf Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.

Um Missbrauch zu verhindern, speichern wir die zu einer Bestellung gehörende IP-Adresse sowie den User Agent. Diese werden nach der Verlosung gelöscht.

Selbstverständlich hat jeder Teilnehmer jederzeit das Recht, Auskunft über die beim Veranstalter bezüglich seiner Person gespeicherten Daten gem. Art. 15 DSGVO zu verlangen. Das gleiche gilt für die Löschung der entsprechenden Daten beim Veranstalter gem. Art. 17 DSGVO, sowie die Berichtigung gem. Art. 16 DSGVO und Sperrung der Daten gem. § 18 DSGVO.

Gegen eine Datenverarbeitung, welche der Veranstalter auf Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO stützt, können Sie darüber hinaus unter den Voraussetzungen des Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Darüber hinaus haben Sie das Recht, sich über die Verarbeitung Ihrer Daten bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren.

  1. Haftung des Veranstalters
    a) Für die Haftung des Veranstalters gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die nachfolgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.
    b) Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
    c) Alle Gewinne einschließlich des Hauptgewinns werden verlost wie gesehen. Es besteht keine Haftungsübernahme des Veranstalters für die von Dritten gestifteten Preise, auch nicht in Bezug auf Funktionalität, Sicherheit oder Mängel. Garantieansprüche sind nicht verfügbar. Für die Nutzung der Gewinne und daraus entstehende Risiken für den Nutzer oder andere ist der Veranstalter nicht haftbar.
    d) Der Veranstalter haftet für leicht fahrlässig verursachte Verletzungen von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, und für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen. Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich für in einem solchen Fall jedoch nur auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
    e) Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als den vorstehend benannten Pflichten.
    f) Die bezeichneten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
    g) Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung des Veranstalters gilt ebenso für die persönliche Haftung von Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters oder dessen Arbeitnehmern.
  2. Schlussbestimmungen

a) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins Deutsche Recht übernommenen UN-Kaufsrechts (CISG).
c) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.

 

 

 


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