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Fachvortrag: Nachlass, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung

Seinen Nachlass zu regeln, ist für viele Menschen zu einem wichtigen Thema geworden. Nur mit einem Testament können individuelle Wünsche, wer was erben soll, umgesetzt werden. Genauso wichtig ist es zu regeln, wer im Falle einer eventuellen Geschäftsunfähigkeit für einen entscheidet.

Im Rahmen einer Gemeinschaftsveranstaltung von Hoffnungsträger Stiftung und Seehaus e.V. besteht die Möglichkeit sich rund um das Thema Testament und zur Patientenverfügung zu informieren. Der kostenlose Fachvortrag findet am Donnerstag, 12. Mai ab 19 Uhr im Glemseck (gegenüber Seehaus) in Leonberg statt.

Rechtsanwältin Claudia Nowack wird Grundbegriffe des Erbrechts sowie die gesetzliche Erbfolge erläutern und darstellen, wie man dem Nachlass die passende Struktur gibt und was man bei der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung beachten muss. Im Anschluss daran berichtet Seehaus-Gründer Tobias Merckle von seiner Motivation, sein Vermögen zu teilen.

Anmeldungen für die Veranstaltung sind bis 8. Mai bei Stefanie Köppl-Rau von der Hoffnungsträger Stiftung unter 07152/56983-25 oder skoeppl-rau@hoffnungstraeger.de möglich. Sie werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Optional besteht die Möglichkeit, an einer Führung durch das Seehaus teilnehmen. Treffpunkt ist um 18 Uhr im Hof des Seehauses. Dafür werden ebenfalls Anmeldungen erbeten.


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