Hintergrund
Das Sächsische Jugendstrafvollzugsgesetz sieht vor, dass Gefangene im Vollzug in freien Formen untergebracht werden können. Eine Unterbringung im Vollzug in freien Formen erfolgt nur mit Zustimmung der Verurteilten. Seit 2011 betreibt der Verein Seehaus e.V. eine Einrichtung des Jugendstrafvollzugs in freien Formen in Sachsen. Seit 2018 ist die Einrichtung als Seehaus Leipzig in der Gemeinde Neukieritzsch mit insgesamt 14 Teilnehmerplätzen in zwei Wohngemeinschaften eingerichtet. Mit der Änderung des Sächsischen Strafvollzugsgesetzes vom 5. März 2019 wurde die bis dahin nur für Jugendstrafgefangene vorgesehene Möglichkeit, den Vollzug in freien Formen durchzuführen, als weitere Vollzugsform auch für erwachsene Strafgefangene eingeführt (§ 15 Absatz 4 SächsStVollzG). Das ermöglichte, auch im Seehaus Leipzig junge erwachsene Strafgefangene unterzubringen.
Im seit August 2021 bestehenden Projekt »Pier 36« des Vereins für soziale Rechtspflege Dresden e.V. können bis zu vier nach Erwachsenenstrafrecht verurteilte männliche Gefangene untergebracht werden. Für die Umsetzung der Projektziele ist eine Unterbringung im Vollzug in freien Formen von mindestens 6 Monaten erforderlich. Eine Unterbringung kann für bis zu 12 Monate erfolgen. Während des Aufenthalts im Projekt erfolgt eine intensive pädagogische Einzel- und Gruppenbetreuung. Jeder Teilnehmer erhält eine individuelle Begleitung, der Alltag wird durch verbindliche Wochenpläne und Tagesabläufe strukturiert.