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Flüchtlinge im Strafvollzug und der Straffälligenhilfe

Wer ins Seehaus will, muss Deutsch können

Das Seehaus engagiert sich in vielfacher Weise und betreut eine Wohngemeinschaft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Junge Flüchtlinge werden an Gastfamilien vermittelt.

Leonberg. LKZ, Bartek Langer, 28.09.16 – Beim Tag der offenen Tür am Wochenende hat der baden-württembergische Justizminister Guido Wolf das Seehaus als ein „Kulturhaus“ bezeichnet, in dem „die Jugendlichen in ihren Familien eine ganz neue Form von Leben und Zusammenleben erfahren“. Dieses Angebot des Strafvollzugs in freien Formen als Alternative zum Gefängnis wird aber kriminellen Flüchtlingen vorerst verwehrt bleiben. Das erklärte der Leiter Tobias Merckle am Rande des Fachtags „Strafvollzug und Straffälligenhilfe“, der in der Leonberger Einrichtung veranstaltet wurde. „Die meisten straffälligen Flüchtlinge sprechen nicht ausreichend Deutsch“, sagte er. „Deutschkenntnisse sind aber Voraussetzung für eine Aufnahme bei uns.“

 Bei der gemeinsamen Veranstaltung des Fachverbands für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik (DBH), der Justizvollzugsschule und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg gemeinsam mit dem Verein Seehaus tauschten sich Fachleute aus den Bereichen Straffälligenhilfe, Justizvollzug, Jugendgerichtshilfe und Jugendhilfe über ihre Erfahrungen mit straffälligen Flüchtlingen aus. „Flüchtlinge sind nicht krimineller als andere, aber es gibt sie dennoch, was uns vor eine neue Herausforderung stellt“, gab Tobias Merckle den Tenor des Fachtags wieder.

Informationen aus erster Hand aus Adelsheim

Dies konnte Katja Fritsche als Anstaltsleiterin der Justizvollzugsanstalt Adelsheim aus erster Hand bestätigen – die meisten jungen Männer, die ihre Haftstrafe im Seehaus verbringen, kommen aus dem Jugendgefängnis in Nordbaden. „Die bei uns inhaftierten Flüchtlinge sind keine ‚schweren Jungs’, wie es oft heißt“, sagte die ehemalige Heilbronner Jugendrichterin. „Sie fallen weniger durch Gewalttaten auf, sondern vielmehr durch Straftaten im Bereich der Eigentumsdelikte oder Leistungserschleichung.“